Entwicklung des Vorsorgechecks
Der Vorsorgecheck „Naturgefahren im Klimawandel“ wurde in enger Zusammenarbeit von Bund und Ländern in einem intensiven, zweijährigen Arbeitsprozess entwickelt. Der Handlungsauftrag beruhte auf einem wegweisenden Beschluss der LandesumweltreferentInnen-Konferenz (LURK), in deren Rahmen sich die in Politik und Verwaltung zuständigen Akteurinnen und Akteure der Landesregierungen und des Ministeriums (ehemals BMNT, nun BMK) alljährlich zu wichtigen Umweltangelegenheiten in Österreich beraten.
In ihrer Sitzung 2015 fasste die LURK den Beschluss, die Zusammenarbeit von Bund und Ländern unter dem Schirm der nationalen Strategie zur Anpassung an den Klimawandel zu intensivieren, indem sektorübergreifende Maßnahmenbereiche in enger Kooperation der politischen Ebenen bearbeitet werden sollen. Beschlossen wurde zudem, die kommunale Ebene bei der Anpassung an den Klimawandel verstärkt einzubeziehen.
Eine Reihe von Handlungsempfehlungen in der österreichischen Strategie zur Klimawandelanpassung zielt auf die Prävention gegen klimawandelbedingt verstärkte Naturgefahren- und Extremwetterrisiken ab, wobei auch die Eigenverantwortung von öffentlichen und privaten Akteurinnen und Akteuren dezidiert angesprochen wird. Zur Umsetzung des Beschlusses der LURK wurde daher von Bund und Ländern 2017 eine gemeinsame fachübergreifende Arbeitsgruppe zum Thema „Eigenvorsorge“ eingerichtet. Unter der Vorsitzführung des Leiters der Abteilung Wildbach- und Lawinenverbauung des BMNT (nunmehr BMLRT) und des Hochwasserkoordinators des Bundeslandes Steiermark vereinigte das Gremium mehr als 20 fachlich Zuständige und Expertinnen/Experten aus den beiden Bereichen Klimawandelanpassung und Naturgefahrenvorsorge: die Klimaschutzkoordinatorinnen und -koordinatoren von Bund und Ländern, Naturgefahren- und Risikofachleute von Ministerium und Landesverwaltungen sowie Vertreterinnen und Vertreter von Versicherungswirtschaft und Wissenschaft. Das Umweltbundesamt war für die fachliche Prozessbegleitung verantwortlich. Als gemeinsames Ziel wurde die Entwicklung eines neuartigen Instruments zur Stärkung der Risikovorsorge von Gemeinden festgelegt.
Inspiriert durch das Modell des Hochwasser-Audits in Deutschland wurde in einer Serie von Arbeitssitzungen und mit Unterstützung des Ingenieurbüros Skolaut Naturraum, ein stark erweitertes Verfahren entwickelt, welches das gesamte Spektrum von Klimawandel- und Naturgefahrenrisiken integriert behandelt. Ende 2018 konnte die Arbeitsgruppe ihre Ergebnisse vorlegen: den Vorsorgecheck „Naturgefahren im Klimawandel“, ein Umsetzungshandbuch und ein österreichweites Umsetzungskonzept. Unter der Federführung der Abteilung Wildbach- und Lawinenverbauung des Ministeriums und mit fachlicher Unterstützung des Umweltbundesamtes wurden seitdem Schulungen von Auditorinnen und Auditoren und eine Reihe von Praxistests in Gemeinden durchgeführt. EU-Projekte und Studien der EUSALP haben sowohl die sektor- und ebenenübergreifende Arbeitsgruppe „Eigenvorsorge“ als auch das Vorsorgecheck-Tool als Good Practice-Modell für die integrative kommunale Risikovorsorge gegen Klimawandelfolgen und Naturgefahren hervorgehoben.
Der Vorsorgecheck „Naturgefahren im Klimawandel“ wird nun seit Anfang 2020 in den Bundesländern offiziell für Gemeinden angeboten und durchgeführt. Sowohl Klimaschutzkoordinatorinnen und –koordinatoren als auch die Vertreterinnen und Vertreter von BMLRT und BMK unterstützen dieses Anpassungswerkzeug. Gemeinden, in denen der Check bereits durchgeführt wurde, konnten wertvolle Informationen daraus ziehen und profitieren von neu gewonnenen Sichtweisen in ihrer täglichen Gemeindearbeit.